Die Pferde OP-Krankenversicherung
Welche Leistungen sind in der Pferdekrankenversicherung versichert ?
In der Pferdekrankenversicherung werden die Kosten zu 100% von Operationen infolge Unfall oder Krankheit bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (1.8.99) erstattet. Im Einzelnen:
- Kosten des letzten Untersuchungstages vor der OP,
- Nachbehandlungen bis 5 Tage nach OP
- die eigentlichen OP-Kosten inkl. Nebenkosten (Medikamente, Verbandsmaterial),
- verordnete Arzneimittel bis 5 Tage nach OP
Natürlich besteht freie Tierarztwahl.
Was bedeutet 1-facher Satz bzw. 2-facher Satz ?
Über die Kosten für eine Behandlung entscheidet der Arzt. Hierbei muss er sich an die Gebührenordnung halten. In der Gebührenordnung ist immer der 1-fache Gebührensatz ausgewiesen, wobei ein Arzt unter Umständen den 2-fachen Satz der Gebührenordnung verlangen kann.
Wartezeiten
Versicherungsschutz besteht erst 30 Tage nach Vertragsbeginn
