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Die Pferde OP-Krankenversicherung

Welche Leistungen sind in der Pferdekrankenversicherung versichert ?

In der Pferdekrankenversicherung werden die Kosten zu 100% von Operationen infolge Unfall oder Krankheit bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (1.8.99) erstattet. Im Einzelnen:

  • Kosten des letzten Untersuchungstages vor der OP,
  • Nachbehandlungen bis 5 Tage nach OP
  • die eigentlichen OP-Kosten inkl. Nebenkosten (Medikamente, Verbandsmaterial),
  • verordnete Arzneimittel bis 5 Tage nach OP

Natürlich besteht freie Tierarztwahl.

Was bedeutet 1-facher Satz bzw. 2-facher Satz ?

Über die Kosten für eine Behandlung entscheidet der Arzt. Hierbei muss er sich an die Gebührenordnung halten. In der Gebührenordnung ist immer der 1-fache Gebührensatz ausgewiesen, wobei ein Arzt unter Umständen den 2-fachen Satz der Gebührenordnung verlangen kann.

Wartezeiten

Versicherungsschutz besteht erst 30 Tage nach Vertragsbeginn