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Die Pferde Krankenversicherung

Welche Leistungen sind in der Pferdekrankenversicherung versichert ?

In der Pferdekrankenversicherung werden die Kosten zu 100% von Operationen infolge Unfall oder Krankheit bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (1.8.99) erstattet. Im Einzelnen:

  • Arznei- und Verbandsmittel,
  • Labor- und Röntgenuntersuchungen
  • vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren, Parasitenmittel bis zu insgesamt 40 Euro pro Jahr

Natürlich besteht freie Tierarztwahl.

Welche Leistungen sind weiterhin versichert ?

Transport - Versicherung gegen Transport-, Diebstahl-, Brand- und Blitzschlagschäden bis 2500 Euro (80% Entschädigung)

Was bedeutet 1-facher Satz bzw. 2-facher Satz ?

Über die Kosten für eine Behandlung entscheidet der Arzt. Hierbei muss er sich an die Gebührenordnung halten. In der Gebührenordnung ist immer der 1-fache Gebührensatz ausgewiesen, wobei ein Arzt unter Umständen den 2-fachen Satz der Gebührenordnung verlangen kann.