Die Pferde Krankenversicherung
Welche Leistungen sind in der Pferdekrankenversicherung versichert ?
In der Pferdekrankenversicherung werden die Kosten zu 100% von Operationen infolge Unfall oder Krankheit bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (1.8.99) erstattet. Im Einzelnen:
- Arznei- und Verbandsmittel,
- Labor- und Röntgenuntersuchungen
- vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren, Parasitenmittel bis zu insgesamt 40 Euro pro Jahr
Natürlich besteht freie Tierarztwahl.
Welche Leistungen sind weiterhin versichert ?
Transport - Versicherung gegen Transport-, Diebstahl-, Brand- und Blitzschlagschäden bis 2500 Euro (80% Entschädigung)
Was bedeutet 1-facher Satz bzw. 2-facher Satz ?
Über die Kosten für eine Behandlung entscheidet der Arzt. Hierbei muss er sich an die Gebührenordnung halten. In der Gebührenordnung ist immer der 1-fache Gebührensatz ausgewiesen, wobei ein Arzt unter Umständen den 2-fachen Satz der Gebührenordnung verlangen kann.
